Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Vollständige 60-stündige Theorieausbildung in der Flugschule:
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, MeteorologieModul II (Spezielle Fächer):
Technik (und pyrotechnische Einweisung),Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
- 30 h Flugzeit, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mind. zwei Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
- mind. drei Überlandflüge im Alleinflug (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
- Ausbildungsmeldung
- Antrag auf Erteilung des Luftfahrerscheins
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
- Praxis-Prüfprotokoll
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Mehr Informationen erhalten Sie von unserem Ausbildungsleiter Ultraleicht Flug:
Maik Schellnock 0152 559 01 462 – oder kommen Sie einfach am Flugplatz vorbei.