Sprechfunkzeugnis

Wir bieten Ihnen in unser­er Flugschule:

  • eine päd­a­gogisch fundierte Ausbildung
  • pro­fes­sionelle, indi­vidu­elle Schulung
  • inten­sive Prüfungsvorbereitung
  • gün­stige Preise als Vereinsschule

BZF II bedeutet “Beschränkt gültiges Sprech­funkzeug­nis für den Flug­funk­di­enst in deutsch­er Sprache”

BZF I “Beschränkt gültiges Sprech­funkzeug­nis für den Flug­funk­di­enst in deutsch­er und englis­ch­er Sprache”

Die Zeug­nisse sind für den Erwerb der Piloten­l­izenz erforder­lich, die Prü­fung kann zusam­men mit der The­o­rieprü­fung beim Luftamt Nord­bay­ern abgelegt wer­den. Die the­o­retis­che und prak­tis­che Aus­bil­dung wird von uns direkt am Flug­platz durchgeführt.

Auf­frischungskurse:
BZF I und BZF II Auf­frischungskurse find­en bei aus­re­ichen­der Teil­nehmerzahl nach Absprache statt.