Allgemeines zur Ausbildung
Fliegen ist gar kein so exklusiver Sport, wie manche meinen, wobei man sich sicher über den Begriff „Sport“ auch streiten kann. Landläufig werden aber die Inhaber der Privatpilotenlizenz (PPL‑A) als Sportflieger bezeichnet. Dies mag früher eine richtige Bezeichnung gewesen sein, ist heute aber sicherlich fehl am Platz.
Der PPL‑A ist der Einstieg in die Fliegerei schlechthin — müssen doch alle Flugkapitäne zuerst diese „Grundlizenz“ erwerben. Auch eine Reihe ehemaliger Schüler unserer Flugschule fliegen heute im gewerblichen Bereich große Linienmaschinen.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Das Mindestalter zum Erlangen der Lizenz beträgt 17 Jahre.
Eine Mitgliedschaft in der Flugsportgruppe Neustadt Aisch e.V ist Voraussetzung
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- Zwei gleiche Passbilder
- Nachweis der Wohnsitze in den letzten zehn Jahren (ist nötig für ZÜP Antrag)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
- Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität
- Kopie des Führerscheins oder Nachweis über „Unfallsofortmaßnahme“ bzw. „Erste Hilfe“
- Bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Ausbildungsdauer
Die Dauer der Ausbildung richtet sich wesentlich nach der Zeit, die man als Flugschüler für die Schulung aufwenden kann. Wir bieten die Ausbildung an sieben Tagen der Woche an. Sofern auch unter der Woche geschult werden kann, ist mit einer Ausbildungszeit von zirka neun bis zwölf Monaten zu rechnen. Falls man nur an Wochenenden schulen kann, braucht man entsprechend länger.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:
- Luftrecht und Durchführung des Sprechfunkverkehrs
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- allgem. Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
Die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse können mit Hilfe einer CD im Eigenstudium erworben werden. Zur Vertiefung wird ein Nahunterricht in allen Fächern angeboten. Darüber hinaus stehen unsere erfahrenen Fluglehrer den Prüfungsanwärtern mit Rat und Tat zur Seite.
Für die theoretische Ausbildung wird benötigt:
- CD mit dem Unterrichtsstoff und dem offiziellen Fragenkatalog
- Kursdreieck
- Navigationsrechner
- Luftfahrtkarten
- Lineal mit Maßstäben für die Luftfahrtkarten
Flugausbildung
Privatflugzeugführer PPL‑A nach JAR FCL1 deutsch (Abschnitt „C“)
Normale und uneingeschränkte Komplettausbildung zum Privatflugzeugführer für Flüge in alle JAA- Staaten mit einmotorigen, viersitzigen Flugzeugen bis 2000 Kilogramm maximalem. Abfluggewicht. Diese Variante enthält alle Teilausbildungen (nationale PPL bis 750 Kilogramm, Erweiterung auf 2000 Kilogramm und CVFR). Sie stellt heute allgemein den Standard der privaten Pilotenausbildung dar und wird deshalb von uns ausdrücklich als solide und umfassende Ausbildung empfohlen.
Anmerkung: Ein Flugzeug wird zugelassen für ein bestimmtes Höchstabfluggewicht. Die für den Erwerb einer Lizenz erforderlichen praktischen Ausbildungsstunden und Starts sind gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden.
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann (auch jedes Fach einzeln) in der Regel jeden Dienstag im Amtsgebäude der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern (LAN), am Flughafen in Nürnberg abgelegt werden.
Die praktische Prüfung wird in Abstimmung mit einem Prüfer des Luftamtes Nordbayern individuell je nach Wetterlage durchgeführt.
Umfang der Erlaubnis: Lizenz mit Sammeleintrag für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem maximalem Abfluggewicht von 2000 Kilogramm zum Betrieb mit einem Piloten (i.d.R. viersitzige Flugzeuge).
Internationale Flüge mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.
Gültigkeit/Verlängerung
Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig und wird auf Antrag bei der Landesluftfahrtbehörde (LAN)
von dieser verlängert.
Die Berechtigung (CR) ist 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf zu erbringen:
- mind. 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer
- mind. 12 Starts und Landungen
- mind. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer (in den 12 Std. enthalten)
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Nach Prüfung der genannten Voraussetzungen durch den Fluglehrer, der den Übungsflug mit dem Piloten durchgeführt hat, verlängert dieser die entsprechende Klassenberechtigung (CR) für weitere 24 Monate.
Informationstermine
Allen Interessenten, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Pilotenausbildung zu beginnen, bieten wir die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Informationsgespräch mit unseren Fluglehrern.
Hierbei haben Sie auch Gelegenheit, sich unter anderem zu den Themen fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und Sprechfunkverkehr zu informieren.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Flugzeuge und die Einrichtungen auf unserem vereinseigenen Flugplatz vor. Vor Beginn der Ausbildung besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit zu einem Schnupperflug.
Kommen Sie doch mal vorbei oder Kontaktieren unseren Motorflugreferent unter Mail ref.mot@flugplatz-nea.de