Motorflug-Ausbildung


 

Fliegen ist gar kein so exk­lu­siv­er Sport, wie manche meinen, wobei man sich sich­er über den Begriff „Sport“ auch stre­it­en kann. Landläu­fig wer­den aber die Inhab­er der Pri­vat­pi­loten­l­izenz (PPL‑A) als Sport­flieger beze­ich­net. Dies mag früher eine richtige Beze­ich­nung gewe­sen sein, ist heute aber sicher­lich fehl am Platz.
Der PPL‑A ist der Ein­stieg in die Fliegerei schlechthin — müssen doch alle Flugkapitäne zuerst diese „Grundl­izenz“ erwer­ben. Auch eine Rei­he ehe­ma­liger Schüler unser­er Flugschule fliegen heute im gewerblichen Bere­ich große Linienmaschinen.


 


 

Bild von Markus Spiske aus Unsplash


Voraussetzungen

 

Die Aus­bil­dung kann mit 16 Jahren begonnen wer­den. Das Min­destal­ter zum Erlan­gen der Lizenz beträgt 17 Jahre.
Eine Mit­glied­schaft in der Flugsport­gruppe Neustadt Aisch e.V. ist Voraussetzung

 

  • Fol­gende Unter­la­gen müssen vorgelegt werden:
  • Fliegerärztlich­es Tauglichkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszen­tral­reg­is­ter (KBA)
  • Zwei gle­iche Passbilder
  • Nach­weis der Wohn­sitze in den let­zten zehn Jahren (ist nötig für ZÜP Antrag)
  • Zuver­läs­sigkeit­süber­prü­fung (ZÜP)
  • Per­son­alausweis oder Pass zur Fest­stel­lung der Identität
  • Kopie des Führerscheins oder Nach­weis über „Unfall­so­fort­maß­nahme“ bzw. „Erste Hilfe“
  • Bei min­der­jähri­gen Bewer­bern die Zus­tim­mung des geset­zlichen Vertreters

 

 


 

 

Bild von Dan Cristian Pădureț aus Unsplash


Theoretische Ausbildung

 

Die the­o­retis­che Aus­bil­dung umfasst fol­gende Sachgebiete:

 

  • Luftrecht und Durch­führung des Sprechfunkverkehrs
  • Nav­i­ga­tion
  • Mete­o­rolo­gie
  • Aero­dy­namik
  • all­gem. Luft­fahrzeugken­nt­nisse, Technik
  • Ver­hal­ten in beson­deren Fällen
  • men­schlich­es Leistungsvermögen

Die nachzuweisenden the­o­retis­chen Ken­nt­nisse kön­nen mit Hil­fe ein­er CD im Eigen­studi­um erwor­ben wer­den. Zur Ver­tiefung wird ein Nahunter­richt in allen Fäch­ern ange­boten. Darüber hin­aus ste­hen unsere erfahre­nen Flu­glehrer den Prü­fungsan­wärtern mit Rat und Tat zur Seite.


 Für die the­o­retis­che Aus­bil­dung wird benötigt:

  • CD mit dem Unter­richtsstoff und dem offiziellen Fragenkatalog
  • Kurs­dreieck
  • Nav­i­ga­tion­srech­n­er
  • Luft­fahrtkarten
  • Lin­eal mit Maßstäben für die Luftfahrtkarten
Bild von Ethan Eddins aus Unsplash


Praktische Ausbildung

 

Pri­vat­flugzeugführer PPL‑A nach JAR FCL1 deutsch (Abschnitt „C“)
Nor­male und uneingeschränk­te Kom­plet­taus­bil­dung zum Pri­vat­flugzeugführer für Flüge in alle JAA- Staat­en mit ein­mo­tori­gen, vier­sitzi­gen Flugzeu­gen bis 2000 Kilo­gramm max­i­malem. Abfluggewicht. Diese Vari­ante enthält alle Teilaus­bil­dun­gen (nationale PPL bis 750 Kilo­gramm, Erweiterung auf 2000 Kilo­gramm und CVFR). Sie stellt heute all­ge­mein den Stan­dard der pri­vat­en Pilote­naus­bil­dung dar und wird deshalb von uns aus­drück­lich als solide und umfassende Aus­bil­dung empfohlen.

Anmerkung:   Ein Flugzeug wird zuge­lassen für ein bes­timmtes Höch­stabfluggewicht. Die für den Erwerb ein­er Lizenz erforder­lichen prak­tis­chen Aus­bil­dungsstun­den und Starts sind geset­zlich vorgeschriebene Mindeststunden.



 

 






Prüfung und Lizenz


Die the­o­retis­che Prü­fung kann (auch jedes Fach einzeln) in der Regel jeden Dien­stag im Amts­ge­bäude der Regierung von Mit­tel­franken, Luftamt Nord­bay­ern (LAN), am Flughafen in Nürn­berg abgelegt werden.
Die prak­tis­che Prü­fung wird in Abstim­mung mit einem Prüfer des Luftamtes Nord­bay­ern indi­vidu­ell je nach Wet­ter­lage durchgeführt.


Umfang der Erlaub­nis: Lizenz mit Sam­melein­trag für ein­mo­torige, kol­bengetriebene Land­flugzeuge mit einem max­i­malem Abfluggewicht von 2000 Kilo­gramm zum Betrieb mit einem Piloten (i.d.R. vier­sitzige Flugzeuge).
Inter­na­tionale Flüge mit in Deutsch­land reg­istri­erten Flugzeu­gen und Anerken­nung der Erlaub­nis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.


Gültigkeit/Verlängerung
Die Erlaub­nis ist 60 Monate gültig und wird auf Antrag bei der Lan­desluft­fahrt­be­hörde (LAN) von dieser verlängert. Die Berech­ti­gung (CR) ist 24 Monate gültig. Zur Ver­längerung sind in den let­zten zwölf Monat­en vor Ablauf zu erbringen:

  • mind. 12 Flugstun­den, davon 6 Stun­den als ver­ant­wortlich­er Flugzeugführer
  • mind. 12 Starts und Landungen
  • mind. 1 Stunde Übungs­flug mit Flu­glehrer (in den 12 Std. enthalten)
  • gültiges fliegerärztlich­es Tauglichkeitszeugnis.


Nach Prü­fung der genan­nten Voraus­set­zun­gen durch den Flu­glehrer, der den Übungs­flug mit dem Piloten durchge­führt hat, ver­längert dieser die entsprechende Klassen­berech­ti­gung (CR) für weit­ere 24 Monate.